Mitgliedschaft

Jede natürliche oder juristische Person sowie jede Personenvereinigung kann Mitglied der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e. V. werden.

 

I. Förderung des Vereinszwecks durch die Mitglieder

Die Mitglieder fördern den Vereinszweck durch ihre freiwilligen Beiträge und Spenden (§ 4 der Vereinssatzung). Zuwendungen an die Düsseldorfern Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht sind steuerbegünstigt. Jedes Mitglied entscheidet selbst, in welchem Umfang es den Verein als Mitglied, als Förderer oder als Freund unterstützt.

Die Mitglieder sind besonders eingeladen, an allen öffentlichen Veranstaltungen des ISR und der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e. V. (Symposien, ISR-Jahrestagung) teilzunehmen.

 

II. Mitgliedschaft und Förderstufen

Mit ihrer Erklärung zur verbindlichen Zusage über die steuerbegünstigte Unterstützung des Vereins können die Beitretenden mit ihrer Mitgliedschaft zwischen verschiedenen Förderstufen wählen.

 

Förderstatus
Stufe 3
Beitritt
Verbindliche Zusage über die steuerbegünstigte Unterstützung des Vereins mit einem jährlichen Beitrag ab 6.000,00 Euro auf fünf Jahre
 
  • Teilnahme an allen öffentlichen Veranstaltungen des ISR und der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e. V.
  • Teilnahme an den Veranstaltungen des ISR und der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e. V. für Fördermitglieder und Förderer
  • Öffentlichkeitswirksamer Hinweis auf die Förderer durch die Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei Veranstaltungen und im Rahmen der Internetpräsenz

Förderstatus
Stufe 2
Beitritt
Verbindliche Zusage über die steuerbegünstigte Unterstützung des Vereins mit einem jährlichen Beitrag zwischen 2000,00 Euro und 5.999,00 Euro
 
  • Teilnahme an allen öffentlichen Veranstaltungen des ISR und der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e.V.
  • Teilnahme an den Veranstaltungen des ISR und der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e. V. für Fördermitglieder und Förderer

Förderstatus
Stufe 1
Beitritt
Verbindliche Zusage über die steuerbegünstigte Unterstützung des Vereins mit einem jährlichen Beitrag von bis zu 1.999,00 Euro
 
  • Teilnahme an allen öffentlichen Veranstaltungen des ISR und der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e. V.

 

III. Beitritt

Die Aufnahme setzt einen schriftlichen Antrag voraus (§ 3 der Vereinssatzung).

Für den Beitritt sollte das Beitrittsformular verwendet werden, das zum Download bereitsteht.

 

Förderermitglieder „Stufe 3"

Folgende natürliche oder juristische Person sowie Personenvereinigungen fördern die Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e. V. mit einem jährlichen Beitrag von mindestens 6.000,00 Euro:

 

  Abels, Decker, Kuhfuss, Lenzen & Partner mbH
   
  Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
   
  AndresPartner
   
  BREMEN Rechtsanwälte
   
  Buchalik Brömmekamp
   
  CMS Hasche Sigle
   
  FRTG Franz Reißner Treuhandgesellschaft mbH
   
  Piepenburg Rechtsanwälte GbR

 

 

Beitritt / Zuwendungen

Wenn Sie der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht als Mitglied/Fördermitglied beitreten möchten, verwenden Sie bitte unser Formular.

  Beitritt / Zuwendungen

 

Vereinssatzung

Hier gelangen Sie zur Satzung der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e.V.

  Satzung